Umfassende Informationen zum Angeln und zu den Angelgewässern in unserer Region erhalten Sie unter www.lav-bdg.de
Angelbedingungen in Brandenburg ab 01.08.2006
Ab 1. August 2006 darf man in Brandenburg auf Friedfische angeln, ohne Inhaber einer Sportfischerprüfung bzw. eines Fischereischeines zu sein.
Voraussetzung:
Sie müssen einen Angelschein für Friedfische des zu beangelnden Gewässers erwerben und eine Fischereiabgabe entrichtet haben.
Die Karte für die Fischereiabgabe bieten in Brandenburg Angelverbände, -fachgeschäfte und Fischereibetriebe an.
Kosten:
Fischereiabgabe für Kinder für ein Kalenderjahr - 2,50 Euro
Fischereiabgabe für Erwachsenen für ein Kalenderjahr - 12,00 Euro
Zusätzlich ist beim Besitzer, Betreiber oder Pächter des Gewässers eine Angelkarte zu erwerben. Sie kostet für Gewässer des Anglerverbandes Brandenburg 10,00 Euro je Tag.
Als Nachweis für die Fischereiabgabe erhalten Sie einen “Ausweis” mit der von Ihnen gewählten Marke. Ein Passbild ist nicht erforderlich.

Achtung:
Für das Angeln auf Raubfische und zum Nachtangeln ist wie bisher der Fischereischein nötig.
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