Umfassende Informationen zum Angeln und zu den Angelgewässern in unserer Region erhalten Sie unter www.lav-bdg.de
Angelbedingungen in Brandenburg ab 01.08.2006
Seit dem 1. August 2006 darf in Brandenburg jedermann Friedfische am Tage angeln, ohne Inhaber einer Sportfischerprüfung bzw. eines Fischereischeines zu sein.
Voraussetzung:
Sie müssen einen Angelschein für Friedfische des zu beangelnden Gewässers erwerben und eine Fischereiabgabe (Gültigkeit: 12 Monate) entrichten.
Die Angelkarte und die Fischereiabgabemarke können bei den unteren Fischereibehörden, den Vertriebsstellen des Landesangelverbandes, bei teilnehmenden Fischern und in Angelfachgeschäften erworben werden.
Kosten für ein Kalenderjahr:
Fischereiabgabe für Kinder und Jugendliche zwischen 8-18 Jahren - 2,50 Euro
Fischereiabgabe für Erwachsenen - 12,00 Euro
Zusätzlich ist beim Besitzer, Betreiber oder Pächter des Gewässers eine Angelkarte zu erwerben. Sie kostet für Gewässer des Anglerverbandes Brandenburg 10,00 Euro je Tag.
Als Nachweis für die Fischereiabgabe erhalten Sie einen “Ausweis” mit der von Ihnen gewählten Marke. Ein Passbild ist nicht erforderlich.

Achtung:
Für das Angeln auf Raubfische und zum Nachtangeln ist wie bisher der Fischereischein nötig. Diesen bekommt man nur nach einer Sachkunde-Prüfung ausgehändigt.
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